|
Die Jugend |
Mach mit |
Wenn ihr SVOB-Mitglied und noch nicht 21 Jahre alt seid, dann gehört ihr zur Vereinsjugend. Für euch hat der Verein einen Ansprechpartner - den Jugendwart. Er vertritt die Jugendinteressen im Verein.
Und wer hilft ihm dabei? Der Jugendausschuss. Der hat mindestens fünf Mitglieder. Wer dort mitarbeiten will, muss älter als 14 Jahre alt sein und natürlich von der Jugendversammlung (s.u.) gewählt werden.
Zusammen sorgen sie dafür, dass sich Kinder, Jugendliche und Eltern aus den verschiedenen Abteilungen bei gemeinsamen Aktivitäten kennenlernen können.
Wer es ganz genau wissen will, was Jugendwart und -ausschuss machen, liest in der Jugendordnung nach.
|
Jugendversammlung |
Die Jugendversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Dort werden der Jugendwart und der Jugendausschuss gewählt. Es werden geplante Projekte vorgestellt und natürlich könnt ihr auch Wünsche und Anregungen für die Jugendarbeit äußern und diskutieren.
Wahlberechtigt ist jedes Vereinsmitglied unter 18 Jahren.
Der Jugendwart muß mindestens 18 Jahre, Jugendausschuß-Mitglieder mindestens 14 Jahre alt sein.
|
Ansprechperson Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) im Sport |
Um Kindern und Jugendlichen im Sport ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten, hat der SVOB eine Ansprechperson Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) im Sport benannt. Die Mail-Adresse steht auf der Kontakte-Seite: Kontakte
|
|
|